Ich bin approbierte psychologische Psychotherapeutin mit der entsprechenden Fachkunde in einem Richtlinienverfahren (Kognitive Verhaltenstherapie). Die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis können daher auf Antrag von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen werden. Die Abrechnungsgrundlage hierfür stellt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dar. Vor Aufnahme der Therapie kann Ihnen eine Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse Sicherheit geben, in welchem Umfang diese bei einer Psychotherapie leistungspflichtig ist.

 

Falls Sie im öffentlichen Dienst tätig und verbeamtet sind, sollten Sie sich neben einer Anfrage bei Ihrer privaten Krankenkasse auch mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung setzen, um dort die anteilige Kostenübernahme zu beantragen.

 

Bundespolizisten und Soldaten können sich aufgrund entsprechender Vereinbarungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium des Inneren bzw. der Verteidigung ebenfalls direkt an eine Privatpraxis wenden. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, berate ich Sie diesbezüglich gerne telefonisch.

 

EIne Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist leider nicht möglich. Die Kosten für eine EInzelberatung oder ein Coaching werden von den genannten Stellen ebenfalls nicht übernommen. Für Selbstzahler belaufen sich die Kosten in Anlehnung an die GOÄ auf 100,55 Euro pro 50 Minuten Therapie.